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Die Anwendung eines Progressionsvorbehalts im Rahmen der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht
Für und Wider
Die Frage eines Progressionsvorbehalts im Rahmen der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht iSd § 1 Abs 4 EStG liegt schon länger in der Luft. Mit dem VwGH-Erkenntnis vom , Ra 2021/13/0067, zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkt steuerpflichtigen DBA-Ausländern hat die Thematik an Dynamik gewonnen, da dies in weiterer Folge auch zu einem Bekenntnis der LStR zu einem Progressionsvorbehalt bei § 1 Abs 4 EStG geführt hat. Das BFG-Erkenntnis vom , RV/7103838/2023, signalisiert die praktische Bedeutung dieser Frage, die angesichts der geänderten LStR nunmehr wohl vermehrt Gegenstand von Streitigkeiten sein wird. Vor diesem Hintergrund hat sich die Autorin auf die Suche nach einer Rechtfertigung für den Progressionsvorbehalt bei § 1 Abs 4 EStG begeben.
1. Erkenntnis des
Im Streitfall zum Erkenntnis des („Unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988“), ging es im Kern um die Nichtberücksichtigung geltend gemachter Werbungskosten (Pendlerpauschale und Pendlereuro) bei einem Steuerpflichtigen, der aufgrund von § 1 Abs 4 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln war. Dabei war das Thema eines Progressionsvorbehalts eigentlich nur ein Nebenschauplatz. Dazu br...