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Umsatzsteuer aus der Unternehmensveräußerung
Kostenfalle für den erwerbenden Unternehmer
Nach ständiger Judikatur des VwGH und h. L. erfasst der Haftungstatbestand des § 14 Abs. 1 BAO auch die aus der Unternehmens-/Betriebsveräußerung entstehende Umsatzsteuerschuld. Diese Erwerberhaftung kann zur Kostenfalle für den Käufer werden. U. U. muss er die Umsatzsteuer aus dem Veräußerungserlös zweifach berappen; der Vorsteuerabzug steht ihm jedoch nur ein Mal zu. Bezahlt der Erwerber den Bruttokaufpreis und wird er zusätzlich gem. § 14 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen, kommt es zu einer systemwidrigen Kumulation der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette.
1. Erwerberhaftung nach § 14 BAO
§ 14 BAO regelt die abgabenrechtliche Haftung beim Unternehmenserwerb. Der Erwerber eines Unternehmens oder eines im Rahmen des Unternehmens gesondert geführten Betriebs kann - allerdings unter zeitlichen Einschränkungen des § 14 Abs. 1 lit. a und b BAO - für sämtliche Steuerabzugsbeträge und Abgaben, die sich aus dem Betrieb des Unternehmens ergeben, zur Haftung herangezogen werden. Dies gilt aber nur insoweit, als der Erwerber die Schulden im Zeitpunkt des Übergangs kannte oder kennen musste. Die Bestimmung des § 14 BAO orientiert sich an jener des § 1409 ABGB. Insbesondere die durch Erkenntnis des notwendig gewordene Eindämmung der Haftung ...