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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite 579

UFS gesteht Vorsteuerabzug für "Mini-Minivans" zu

Aus der Literatur und der Judikatur des VwGH lässt sich ableiten, dass auch für kleine Minivans (z. B. Opel Zafira) der Vorsteuerabzug zustehen muss

Christian Prodinger

Der Vorsteuerabzug steht nach einer VO des BMFu. a. für Fahrzeuge zu, die für mehr als sechs Personen zugelassen sind und ein kastenwagenförmiges Äußeres haben. Gegenteilige Einschränkungen waren gemeinschaftsrechtswidrig.Für zwischenzeitig auf den Markt gekommene kleinere Minivans wurden in der Praxis Größen- und Höhenkriterien eingeführt und der Vorsteuerabzug nicht zugestanden. Dies war auch Spruchpraxis des UFS.Der VwGHhat entschieden, dass das Kriterium des kastenwagenförmigen Aufbaus nicht allein an Größenmerkmalen festgemacht werden kann. Die Literaturhat daraus den Schluss gezogen, dass der Vorsteuerabzug für Mini-Minivans zusteht. Das BMFwollte jedoch die gegenteilige Rechtsauffassung beibehalten. Der UFShat nunmehr den Vorsteuerabzug zuerkannt.

1. Ausführungen des UFS

Die Entscheidung des UFS stellt die Folgeentscheidung zum Erkenntnis des dar. Wie erinnerlich, hatte der VwGH dargestellt, dass die Zulassung auf mehr als sechs Personen unstrittig sei, aus dieser Zulassung auf eine gewisse Größe geschlossen werden könne und das (zweite) Kriterium des kastenwagenförmigen Aufbaus nicht allein anhand von Größenmerkmalen bestimmt werden könne.

Der UFS stellt ...

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