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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite 553

Kein IZP-Anspruch für Leasing-Lkws

Kein Abweichen von der üblichen Zurechnung bei ungewöhnlich kurzer Vertragsdauer wegen extensiver Nutzung des Leasinggutes

Johanna Demal

Die gängigen Leasingmodelle sind so konzipiert, dass das Leasinggut dem Betriebsvermögen des Leasinggebers zugerechnet wird.Für den Leasingnehmer bedeutet dies den Entfall aller ertragsteuerlichen Begünstigungen, welche an das Anlagevermögen anknüpfen - und daher auch den Entfall des IZP-Anspruchs. Die investierenden Unternehmer scheinen über die unterschiedlichen Konsequenzen einer Entscheidung für eine Leasing- oder eine Kreditfinanzierung leider nicht immer ausreichend informiert zu sein.

1. Sachverhalt

"Wir mussten für den Kauf unserer Betriebs-Lkws eine Finanzierungsvariante finden. Ob Leasing oder Kredit, das war uns eigentlich egal", meinte ein Gesellschafter der Berufungswerberin, der "aus allen Wolken gefallen war", als die Abgabenbehörde den IZP-Anspruch für die geleasten Klein-Lkws des neu gegründeten Transportunternehmens verwehrt hatte.

Die Leasingverträge für die sieben Nutzfahrzeuge enthielten im Wesentlichen die beim Mobilienleasing üblichen Konditionen. Vom Normalfall abweichend war die vereinbarte Vertragslaufzeit, die so genannte Grundmietzeit, die mit 24 Monaten außergewöhnlich kurz bemessen war. Grund dafür war eine von Beginn an geplante außerordentlich extensive...

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