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SWK 8, 10. März 2006, Seite 3

Instandsetzung vor Schenkung

S. 3Instandsetzung vor Schenkung (§ 16, § 28 Abs. 2 EStG)

Ehegatten vermieteten als Hausgemeinschaft jahrelang ein Mietgebäude. Mit Schenkungsvertrag vom schenkten sie das Miethaus ihrer Tochter mit Stichtag . Zum Übergabezeitpunkt war die Instandhaltung des Gebäudes abgeschlossen, lediglich Arbeiten im Ausmaß von ungefähr 70.000 Euro wurden infolge Mängelbehungen etc. erst später in Rechnung gestellt und von den bisherigen Eigentümern bezahlt. Das FA hat den Abzug dieser Aufwendungen nicht anerkannt, da sie nicht mehr mit der Erzielung von Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Denn bereits im Oktober 1996 wurde ein Schätzungsgutachten in Auftrag gegeben, aus dem die Behörde auf die Absicht der Schenkung bereits zu diesem Zeitpunkt schloss. Der VwGH betont, dass die Beweiswürdigung nicht nachvollziehbar ist. Denn der Umstand der Beauftragung eines Schätzungsgutachtens über den Wert eines Mietgebäudes ergibt nicht zwingend die Absicht der Übertragung des Gebäudes. Mit dem Vorbringen, dass bei Beauftragung der Sanierung nicht an eine Schenkung gedacht wurde, hat sich die Behörde nicht auseinander gesetzt ().

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