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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 583

Konkurrentenklage - Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber

Das , Feuerbestattungsverein Halle e. V., stellt die Weichen

Wolf-Dieter Arnold

Das Ersuchen des BFH um Vorabentscheidung in der Rechtssache Finanzamt Eisleben gegen Feuerbestattungsverein Halle e.V. hat dank der Hinweise, die Sutter z. B. im Anwaltsblattgetätigt hat, in Österreich überdurchschnittliche Publizität erlangt. In meinem Beitrag Konkurrentenklage und Abgabenverfahrensrecht, in Holoubek/Lang (Hrsg.), Abgabenverfahrens- und Gemeinschaftsrecht, habe ich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren gegebenenfalls einen Handlungsbedarf des österreichischen Gesetzgebers (nicht nur für das Abgabenverfahrensrecht) aufzeigen könnte. Die Entscheidung des EuGH liegt nun vor- der Handlungsbedarf des österreichischen Gesetzgebers ist gegeben.

1. Das Ausgangsverfahren

Das Urteil des EuGH stellt das Ausgangsverfahren in seinen Randnummern 8 bis 13 dar wie folgt:

8 Der Feuerbestattungsverein ist ein gemeinnütziger Verein, der in Halle ein Krematorium betreibt. Er beantragte beim Finanzamt, ihm Auskunft darüber zu erteilen, wann und unter welcher Steuernummer gegenüber der Lutherstadt Eisleben, die ebenfalls ein Krematorium betreibt, der letzte Umsatzsteuerbescheid ergangen sei. Mit diesem Antrag machte der Verein geltend, dass die eventuelle...

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