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EuGH: Zulässigkeit einer auf das Gemeinschaftsrecht gestützten Konkurrentenklage
In seinem Urteil vom , Rs. C-430/04, Feuerbestattungsverein Halle e. V., hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob sich eine privatrechtliche Einrichtung auf die S. 95unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 5 UAbs. 2 der 6. MwSt-RL berufen kann, wonach Körperschaften öffentlichen Rechts für Tätigkeiten im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Gewalt als Mehrwertsteuerpflichtige zu behandeln sind, wenn eine Behandlung als Nichtsteuerpflichtiger zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Der Feuerbestattungsverein ist ein gemeinnütziger Verein, der in Halle ein Krematorium betreibt. Er beantragte beim Finanzamt, ihm Auskunft darüber zu erteilen, wann und unter welcher Steuernummer gegenüber der Lutherstadt Eisleben, die ebenfalls ein Krematorium betreibt, der letzte Umsatzsteuerbescheid ergangen sei. Mit diesem Antrag machte der Verein geltend, dass die eventuelle Nichtheranziehung der Lutherstadt Eisleben zur Umsatzsteuer es dieser ermögliche, Feuerbestattungsleistungen günstiger anzubieten, als er dies könne. Das Finanzamt lehnte die Erteilung der beantragten Auskunft unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Wahru...