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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite S 22

Ist eine "Techno-Veranstaltung" ein Konzert?

BFH: Ermäßigter Steuersatz auch bei "scratchen" möglich

Bernhard Renner

Über Geschmack und damit auch über Kunstverständnis lässt sich bekanntlich streiten. Der Streit wird allerdings nicht nur zwischen "Kunstexperten", sondern auch im Steuerrecht ausgetragen: so unterwirft das Umsatzsteuergesetz "Musik- und Gesangsaufführungen" dem ermäßigten Steuersatz. Dass auch "Techno" ein steuerbegünstigtes Konzert sein kann, hat der BFH jüngst bestätigt und sich dabei tief in die Gefielde dieser Musikrichtung begeben.

1. Rechtsproblem

Nach § 10 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994 unterliegen Musik- und Gesangsaufführungen, insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre, unabhängig davon, ob sie durch Einzelpersonen oder Personenzusammenschlüsse erbracht werden, dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Dasselbe gilt für die Durchführung derartiger Veranstaltungen durch andere Unternehmer. Die Verwaltungspraxis definiert damit im Zusammenhang stehende Begriffe, wie "Musik" oder "Orchester", usw. in Rz. 1260 der UStR 2000 zwar näher, setzt sich jedoch mit modernsten Musikformen nicht auseinander; nach Ruppe ist allerdings die "Art der Musik" nicht von Bedeutung. Rz. 1261 UStR 2000 enthält die Bestimmung, dass "Musik- und Gesangsaufführungen aus der Konserve (Tonband, Schallplatte, oder elektronische Tonträger)" nicht begünstigt sind.

Das deuts...

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