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SWK 12, 20. April 2006, Seite R 32

Familienbeihilfe: Rückforderung

Nach § 26 Abs. 4 FLAG sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtsmäßigen Bezuges von Familienbeihilfe abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Diese Bestimmung räumt der jeweiligen Partei des VwGH aber keinen Anspruch auf Ausübung diese Aufsichtsrechtes ein. - (§ 26 Abs. 4 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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