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SWK 32, 10. November 2006, Seite W 131

Die Bilanzierung von Immobilien nach den Bestimmungen des HGB (UGB)

Bewertungsvorschriften in Anlage- und Umlaufvermögen

Thomas Keppert

Im Laufe der letzten Jahre unterlagen die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung und Jahresabschlusserstellung in Österreich, insbesondere durch die erforderlichen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht, stetigem Wandel. Für die Bilanzierung und Bewertung von Immobilien im Jahresabschluss sind jedenfalls die Bestimmungen des HGB für sämtliche Einzelabschlüsse von buchführungspflichtigen Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften verpflichtend. Für Konzernabschlüsse können die Bestimmungen des HGB wahlweise herangezogen werden, wenn die Konzernmutter nicht börsenotiert ist. In der derzeit vorherrschenden Praxis werden Konzernabschlüsse üblicherweise nur nach den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt. Demnach sind die folgenden Ausführungen ganz überwiegend nur für Einzelabschlüsse von Relevanz.

1. Die gesetzlichen Vorschriften zur Bilanzierung von Immobilien im Rahmen der Jahresabschlusserstellung in Österreich

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechnungslegung und Jahresabschlusserstellung in Österreich (und damit natürlich auch die Bestimmungen über die Bilanzierung von Immobilien) sind in den letzten Jahren einem dynamischen...

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