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SWK 32, 10. November 2006, Seite S 891

Werbungskosten bei gescheiterter Vermietungstätigkeit

Trotz gescheiterter Investition Werbungskostenabzug möglich

(B.R.) Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge Vertragsaufhebung Schadenersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (BFH , IX R 45/05).

1. Sachverhalt

Ein Stpfl. erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag ein Mietwohngrundstück, dessen Kaufpreis bis zum fällig war. Die Finanzierung war von seiner Bank zunächst zugesagt, schlug letztlich aber fehl. Am hoben die Verkäuferin und der Stpfl. den Kaufvertrag wegen der nicht möglichen Finanzierung auf, und der Stpfl. musste an die Verkäuferin Schadenersatz leisten. Er entrichtete diesen Betrag sowie mit dem Grundstückserwerb und der Aufhebung des Kaufvertrags zusammenhängende Notar- und Rechtsanwaltskosten im Jahr 1999 und machte sie als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Finanzamt und Finanzgericht lehnten die Berücksichtigung ab, weil die Aufwendungen der Beendigung der Einkünfteerzielung gedient hätten.

2. Beurteilung durch den BFH

Der BFH erkannte aus folgenden Gründen, dass das Finanzgericht zu Unrecht den Werbungskostenabzug versagt habe:

1. Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Sa...

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