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SWK 20, 15. Juli 2006, Seite 589

Der Sanierungsgewinn im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Regelungsunterschiede und ihre Auswirkungen

Martin Rieder

Das Sozialversicherungs- und das Steuerrecht enthalten, wie viele fachkundige Anwender wissen, immer wieder unterschiedliche Regelungen. Dadurch wird die Beratung in diesen Bereichen erschwert: Wenn man eine optimale Lösung im Steuerrecht gefunden hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese Lösung auch im Sozialversicherungsrecht die "beste" ist. In der Praxis kommt es immer wieder zu Unverständnis, wenn man die unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich des Sanierungsgewinns "zu spüren bekommt". Gerade in einer Phase, in der man versucht, finanzielle Schwierigkeiten zu überwinden, öffnen sich gesetzliche Falltüren.

1. Steuerrecht zum Sanierungsgewinn

1.1. Der Sanierungsgewinn

Die Einkommensteuerrichtlinien erläutern basierend auf § 36 EStG den Sanierungsgewinn als betrieblich bedingten Wegfall von Verbindlichkeiten infolge gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung. Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem außerbetrieblichen Vorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens.

1.2. Regelung vom bis

Bei der Ermittlung des Einkommens waren jene Einkommensteile auszuscheiden, die durch Vermehrungen des Betrieb...

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