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Erleichterungen beim unfreiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart
Übergangsregelungen und materiellrechtliche Änderungen des EStG
Die durch das Unternehmensgesetzbuch geänderte Rechnungslegungspflicht führt in Verbindung mit Änderungen des § 125 BAO und des § 5 EStG in einer Reihe von Fällen zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart. Die davon betroffenen Fälle wurden bereits in einem Beitrag in SWK-Heft 18/2006, Seite S 721 ff. behandelt. Da ein erzwungener Wechsel der Gewinnermittlungsart regelmäßig auch unangenehme steuerliche Folgen hat, wurden dafür im UGB und im EStG Erleichterungen geschaffen. Diese bestehen einerseits in Übergangsregelungen, die den Zeitpunkt hinausschieben, bis zu dem die Gewinnermittlungsart zu wechseln ist, andererseits in materiellrechtlichen Änderungen des EStG.
Ziel dieses Beitrages ist eine Systematisierung der "Erleichterungen" aus der Sicht der Praxis, die nicht von dem einen oder anderen Gesetz ausgeht, sondern vielmehr von den zwölf denkbaren Fällen, die entweder
• in die Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG hineinwachsen oder
• aus der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG herausfallen.
Die zwölf denkbaren Fälle sind:
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Wechsel von - zu | Wer davon betroffen ist |