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SWK 30, 20. Oktober 2006, Seite 852

Neuigkeiten und Informationen aus dem Bereich der Besteuerung von Reiseleistungen

Wahlrecht zur Pauschalermittlung der Margensteuer soll aufrechtbleiben

Eduard Heinz und Andreas Havlicek

Im Rahmen der Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Reiseleistungen hat das Bundesministerium für Finanzen zu der in § 23 UStG 1994 geregelten Margensteuer Stellung genommen: Insbesondere ist es geplant, dass das vom Großteil der Reisebüros in Anspruch genommene und derzeit stillschweigend tolerierte Wahlrecht zur pauschalen Ermittlung (Schätzung) der Bemessungsgrundlage für die Margensteuer, welches nach bisheriger Rechtsansicht des Ministeriums nur noch bis Ende 2006 zugelassen werden sollte, in geringfügig abgeänderter Form auch weiterhin aufrechtbleibt. Diese Bestimmung soll nun dezidiert in die nächste Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien Eingang finden.

1. Pauschale Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist bei Reiseleistungen nach § 23 UStG 1994 abweichend von § 4 dieses Gesetzes die Differenz (Marge) zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger entrichtet (Reisepreis), und den Aufwendungen des Reiseunternehmers (Reisebüro, Reiseveranstalter etc.) für die Reisevorleistungen (§ 23 Abs. 4). Von dieser Bruttomarge ist die auf Drittländer entfallende steuerfreie Marge abzuziehen (§ 23 Abs. 5) und von der verbleibenden...

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