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Rechnungslegungspflicht nach UGB - Stolperstein für die begünstigte Betriebsaufgabe nach § 24 Abs. 6 EStG
Auswirkungen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG
Zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG sind nach dem Inkrafttreten des UGB jene Unternehmer verpflichtet, die Umsatzerlöse von mehr als 400.000 Euro erzielen. Das Formalkriterium der Eintragung im Firmenbuch ist für Gewerbetreibende nicht mehr ausschlaggebend. Für viele Unternehmer ergeben sich durch die gesetzliche Änderung wesentliche Härten, nicht zuletzt in Bezug auf die steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe unter Anwendung des § 24 Abs. 6 EStG.
1. Grundsätzliches
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 kam es zur wesentlichen Verbesserung der Gebäudebegünstigung des § 24 Abs. 6 EStG. Durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz werden Unternehmer, welche den Schwellenwert von 400.000 Euro Umsatzerlöse überschreiten und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG verpflichtet.
Nach bisheriger Rechtslage konnte jeder Gewerbetreibende die steuerliche Erfassung von stillen Reserven in Grund und Boden durch das Unterlassen der Protokollierung im Firmenbuch vermeiden. Der Gesetzgeber hatte bislang keine Möglichkeit, die Bestimmungen der §§ 1 ff. HGB ausreichend zu überprüfen und den Verstoß gegen eine gebotene Protokollierung zu exekutieren. Durch das nunmehrige Abstellen auf eine quantifizierbare und dem Finanzamt ...