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Neuregelung bezüglich Buchung von Vierteljahresbeträgen
Änderungen bei der quartalsmäßigen Vorschreibung von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
1. Grundsätzliches
(1) Ab 2006 wird der Ablauf bezüglich der Buchung der E-, K-Vorauszahlungsbeträge und der B-, BA-Vierteljahresbeträge neu geregelt. Hierdurch wird die Häufigkeit von Fristen gemäß § 210 Abs. 6 BAO gemindert und außerdem erreicht, dass ein allfälliges Guthaben länger als bisher auf dem Abgabenkonto zur Tilgung anderer Schuldigkeiten zur Verfügung steht.
(2) Die bisherige Vorgangsweise, im Rahmen der Vierteljahreseinweisung die betreffenden Abgaben zu buchen und gleichzeitig Buchungsmitteilungen auszufertigen, wird aufgelassen. Daher entfällt die im GZ BMF-010218/0010-V/2/2005 (Weisungen zum Jahreswechsel 2005/2006), angekündigte VZ-Einweisung.
2. Verfahren
2.1. Ablauf
Das Verfahren läuft in drei Stufen ab:
1. Benachrichtigung des Abgabepflichtigen über die Höhe des zu zahlenden Vierteljahresbetrages;
2. Zahlung, wobei dem Abgabepflichtigen für E/K-VZ ein Weisungsrecht zusteht;
3. VZ-Überwachung mit Ausgleich allfälliger Differenzen anhand der Primärwirksamkeit des aktuellen bescheidmäßig festgesetzten Betrages.
2.2. Erstellung der Benachrichtigung
Um den 15. des dem Fälligkeitstag vorangehenden Monats - erstmals am - wird eine Benachrichtigung erstellt, welche ...