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ÖBA 12, Dezember 2016, Seite 928

Zur Zinsanpassung beim Unternehmerkredit

Z 45 ABB; §§ 879, 988, 1000, 1056 ABGB

Im Unternehmergeschäft kann sich die Bank ein Recht zur einseitigenS. 929 Zinsanpassung in den Grenzen billigen Ermessens ausbedingen. Die spätere Zinsanpassung unterliegt gerichtlicher Nachkontrolle, ob sie die durch den Vertrag gesetzten Grenzen überschritten hat oder offenbar unbillig ist. Die Bank kann mit der Offenlegung der Anpassungsfaktoren bis zum Prozess zuwarten, dort sind sie aber konkret und nachvollziehbar darzulegen. Dabei darf es nicht zulasten des Kunden gehen, wenn die Bank ihre Preisgestaltung von Vorgaben eines Dritten abhängig macht, sofern nicht objektive Marktfaktoren wie etwa allgemeine Indizes in Rede stehen. Eine abschließende Beurteilung erfordert Feststellungen dazu, was bei Vertragsabschluss mit den in der Zinsanpassungsklausel angeführten Umständen gemeint war und ob dafür objektive Parameter existieren.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die klP schloss mit der beklP einen Kreditvertrag über € 2,7 Mio. Als Konditionen bei Ausnutzung des Kredits in Euro wurden 6,125% pa Sollzinsen vereinbart. Weiters wurde festgehalten, dass sich der jeweilige Sollzinssatz auf „Grundlage des 3 Monats-EURIBOR mit einem Aufschlag v...

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