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SWK 18, 20. Juni 2006, Seite 65

Änderung der Gewinnermittlungsart durch das UGB?

Auswirkungen der neuen Kriterien handelsrechtlicher Rechnungslegungspflicht auf die steuerliche Gewinnermittlung

Günther Hackl

Das ab geltende Unternehmensgesetzbuch definiert den Kreis der Rechnungslegungspflichtigen vollkommen neu. Anpassungen im Steuerrecht finden sich zur Buchführungspflicht in § 125 BAO und zur Gewinnermittlung in § 5 EStG. In einer Reihe von Fällen kommt es demnach zu einer Änderung der Gewinnermittlungsart. Die Schwierigkeit in der Praxis besteht unter anderem darin, diese Fälle herauszufiltern, was aufgrund der unterschiedlichen bisherigen und neuen Kriterien in Handelsrecht und Steuerrecht nicht ganz einfach ist.

1. Kriterien der Rechnungslegungspflicht

Die neuen Kriterien, von denen die Rechnungslegungspflicht gem. § 189 UGB abhängt, sind:

• Unternehmereigenschaft i. S. d. UGB

• Rechtsform,

• Einkunftsart und

• Höhe der Umsatzerlöse.

2. Anpassungen des Steuerrechts

Anpassungen des Steuerrechtes an das UGB finden sich hinsichtlich der Buchführungspflicht in § 125 BAO und für die Gewinnermittlung in § 5 EStG. Die Anwendung des § 125 BAO wird auf Land- und Forstwirte und auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe reduziert. Gewerbebetriebe werden in Hinkunft von § 189 UGB und in der Folge von § 124 BAO erfasst, wenn die Umsatzerlöse/Jahr in zwei aufeinander folgenden Jahren 400.000 Euro überschreiten; so führt ein Überschreiten z. B. 2007 und 2008 nach einem "Pufferjahr" 2009 zur Rechnungsl...

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