Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 2006, Seite 443

Änderungen der Vereinsrichtlinien 2001: Wartungserlass 2005

Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung aktualisiert

Bernhard Renner

Mit dem "Wartungserlass 2005"hat das BMF die VereinsR 2001wiederum aktualisiert. Im Folgenden sollen überblicksartig die für die Praxis wichtigsten Änderungen der entsprechenden Randzahlen (Rz.) des Richtlinienwerks dargestellt und teilweise auch kommentiert werden. Eine für Vereine wichtige Änderung im Zusammenhang mit dem Abzug von Kapitalertragsteuer hat jedoch in die VereinsR 2001 noch nicht Eingang gefunden - sie wird am Ende des Beitrags erläutert.

1. Überblick über die Änderungen

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerliche Behandlung von Dachverbänden
Rz. 122
Berücksichtigung von Zuständigkeitsänderungen
Rz. 186, 204, 205, 247, 248, 249
Änderung des Körperschaftsteuersatzes durch das StReformG 2005
Rz. 393, 394
Aufnahme neuer Judikatur im Zusammenhang mit Kommunalsteuer
Rz. 604a und 605
Behandlung von Kostenersätzen an in Vereinen tätige Personen
Rz. 774

2. Die Änderungen im Einzelnen

2.1. Dachverbände

Nach den bisherigen Ausführungen in Rz. 122 der VereinsR 2001 wurde der begünstigte Zweck eines Dachverbands für den Fall, dass einem Unterverband abgabenrechtliche Begünstigungen (Mängel der Rechtsgrundlage, schädliche tatsächliche Geschäftsführung) nicht mehr zustanden, dann nicht beeinträchtigt, wenn er unverzüglich entsprechende ...

Daten werden geladen...