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Rechnungen: Inhalt
• Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg. cit. erfüllt. Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 leg. cit. anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. - (§ 11 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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