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BFH: Aufwendungen eines Lehrers für Snowboardkurse können Werbungskosten sein
Konkreter Zusammenhang mit Berufstätigkeit erforderlich
Kosten für Aus- und Fortbildungskurse, bei denen auch im Privatleben einsetzbare Kenntnisse vermittelt werden, sind üblicherweise nicht absetzbar. Nach einem aktuellen Urteil des BFH können jedoch Aufwendungen von (Sport-)Lehrern für Snowboardkurse dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH , VI R 61/02). Die dortigen Aussagen können durchaus Auswirkungen für die österreichische Rechtslage zeitigen.
1. Sachverhalt
Ein Lehrer an einem Gymnasium unterrichtet u. a. Sport und Biologie, leitet die "Wintersport Arbeitsgemeinschaft" der Schule und organisiert bzw. betreut Schulskikurse.
Er nahm an einem einwöchigen Lehrerfortbildungskurs "Snowboardfahren im Schulsport" teil, der vom Deutschen Skilehrerverband in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik durchgeführt wurde; Teilnehmer waren ausschließlich Sportlehrkräfte im Schuldienst. Der Kurs wandte sich an Lehrer, die bisher wenig oder noch keine Erfahrungen mit Snowboardfahren hatten, aber bereits mit alpinem Skilauf vertraut waren, und sollte diese qualifizieren, Snowboardfa...