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ÖBA 8, August 2016, Seite 610

Anlegerschaden: Auswirkung von Beschwichtigungen

§§ 1293, 1295, 1304, 1489 ABGB; § 502 ZPO

Beschwichtigungsversuche können auf Tatsachenebene die Erkennbarkeit des Schadenseintritts und damit den Beginn der Verjährungsfrist hinausschieben oder rechtlich dazu führen, dass der Anleger dem Verjährungseinwand die Replik der ArglistS. 611 entgegenhalten kann. Welche Auswirkungen Beschwichtigungsversuche haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und wirft regelmäßig keine revisible Rechtsfrage auf.

Aus der Begründung:

1. […] Diese Ansicht, die in der Lit tw als „Trennungsthese“ bezeichnet wird, vertritt auch Leupold (VbR 2013/41). Demgegenüber tritt Graf (ÖBA 2015, 624) für eine einheitliche Beurteilung des Laufs der Verjährungsfrist ein. […] Im Anlassfall bedarf es einer abschließenden Klärung der Frage, ob zwei getrennt voneinander zu beurteilende Beratungsfehler vorliegen und diese verjährungsrechtlich unterschiedlich zu behandeln sind, nicht.

2. Das Berufungsgericht hat die Verjährung des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs nämlich auch deshalb verneint, weil die Beschwichtigungen des bei der Beklagten beschäftigten Beraters den beim Kläger allenfalls entstandenen Verdacht, er habe nicht die begehrte Anlage erhalten, wieder z...

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