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ÖBA 8, August 2016, Seite 609

Haustürrücktrittsrecht bei Vertragsabschluss im Fernabsatz?

§ 5 ABGB; §§ 1, 3 KSchG

Eine teleologische Reduktion des Haustürrücktrittsrechts nach Maßgabe der konkreten Überrumpelungsgefahr kommt grundsätzlich nicht in Frage. Wenn überhaupt, kommt eine teleologische Reduktion der Verbraucherrechte nach dem KSchG nur bei Anwendung konkreter,S. 610 aber zweifelhafter Einzelvorschriften auf atypische Situationen in Betracht.

Ein Haustürrücktrittsrecht kann auch bei Vertragsabschluss im Korrespondenzweg bestehen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin, die im Geschäftszweig der Ausforschung unbekannter Erben tätig ist, setzte den Beklagten am telefonisch von seiner Erbenstellung in einem Verlassenschaftsverfahren nach seinem Cousin in Kenntnis.

Mit Schreiben vom übermittelte sie ihm eine von ihm zu unterschreibende Vereinbarung, worin er sich verpflichten sollte, für die von der Klägerin entfaltete Ermittlungstätigkeit eine Vergütung von 35% des Werts des ihm als Erben zufallenden Vermögens zu bezahlen. Ein dem Beklagten zustehendes Rücktrittsrecht wurde in dem Schreiben nicht erwähnt.

Der Beklagte nahm in der Folge mit einer Mitarbeiterin der Klägerin telefonisch Kontakt auf, die ihm klar zu machen versuchte, dass er v...

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