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ÖBA 8, August 2016, Seite 564

MiFID II und Telefonaufzeichnungen

Vorratsdatenspeicherung in neuem Gewand?

Ernst Brandl und Raphael Toman

Schon früh wurden im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zur MiFID II Bedenken laut, ob die in der Richtlinie normierte Pflicht zum Aufzeichnen von Telefonaten durch Wertpapierfirmen aus datenschutzrechtlicher Perspektive zulässig ist. Die nunmehr von der Kommission erlassene delegierte Verordnung, mit der die Bestimmungen der MiFID II näher präzisiert werden, hat diese ursprünglich geäußerten Bedenken weiter bestärkt. Analysiert man nämlich die darin enthaltenen Normen näher, zeigt sich, dass diese den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung erheblich ähneln. Es ist bekannt, dass diese vor dem EuGH kein gutes Ende gefunden haben.

Early on during the legislative process on MiFID II concerns were raised, whether the new obligation to record telephone conversations under this directive is permissible from a data protection point of view. The Commission has meanwhile issued a delegated regulation that contains more precise provisions regarding this topic and has strengthened the before mentioned fears – a closer analysis shows that the current regulation is similar to the directive regarding telecommunications data retention. And it is well-known that this directive did not end well befor...

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