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EBA veröffentlicht Konsultationspapier zu Offenlegungsanforderungen
Am veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier zur Festlegung von Leitlinien zur Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR. Während die Offenlegungsanforderungen mit wenigen Ausnahmen für alle Institute gelten, ist der Anwendungsbereich der Leitlinien auf G-SII und O-SII (Global and Other Systemically Important Insitutions) beschränkt.
Hintergrund
Bereits 2015 veröffentlichte das Basler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) ein überarbeitetes Rahmenwerk für die Säule 3 („Revised Pillar 3 Framework“, RPF). Geht es nach dem Willen des BCBS, soll es ab dem angewendet werden. Die vollständige Umsetzung auf Unionsebene würde laut EBA umfassende Änderung der CRR mit entsprechender Vorlaufzeit erfordern. Da insb international tätige Kreditinstitute in der Zwischenzeit dem Druck der Märkte ausgesetzt wären, die Offenlegungsanforderungen nach RPF bereits zu erfüllen, schnürt die EBA mit den vorliegenden Leitlinien ein Paket, mit dessen Hilfe sowohl den Anforderungen gemäß CRR als auch den BCBS-Offenlegungsanforderungen entsprochen werden kann.
Leitlinie
Ziel des Konsultationspapiers ist es, Konsistenz und Vergleichbarkeit im Bereich Offenlegung z...