Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2005, Seite 657

Pauschalierung und Investitionszuwachsprämie

Kann bei pauschalierter Gewinnermittlung eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden?

Bernhard Renner

Die auf Grund der Hochwasserkatastrophe im August 2002 eingeführte und mit Ende 2004 ausgelaufene - als Investitionsanreiz gedachte - Investitionszuwachsprämie wurde nach Meinung des BMF offenbar zu "intensiv" in Anspruch genommen. Außenprüfungen sollten daher Licht in die Rechtmäßigkeit der Geltendmachung bringen. Diese Prüfungsaktionen haben zu zahlreichen Rechtsmitteln vor dem Unabhängigen Finanzsenat geführt. Die Frage, ob bzw. inwieweit bei pauschalierter Gewinnermittlung diese Investitonsförderung in Anspruch genommen werden konnte, wurde jüngst durch die Rechtsmittelbehörde geklärt.

1. Sachverhalt und Rechtsansichten der Verfahrensparteien

Ein Gastwirt ermittelte seinen Gewinn gemäß der Pauschalierungsverordnung für Gastwirte. Er machte eine Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 betreffend die Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter geltend. Das Finanzamt verweigerte allerdings die Zuerkennung mit der Begründung, dass bei Pauschalierung diese Prämie nur dann zulässig sei, wenn damit die Absetzung für Abnutzung nicht abpauschaliert sei. Bei der Ermittlung des Gewinnes gemäß § 3 Abs. 1 der PauschalierungsVO für Gastwirte sei die AfA jedoch abpauschaliert.

In der Berufung führte der Stpfl. aus, dass das Finanzam...

Daten werden geladen...