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ÖBA 8, August 2016, Seite 561

Regierungsvorlage zum SFT-Vollzugsgesetz

Am wurde vom Ministerrat die Regierungsvorlage zum SFT-Vollzugsgesetz veröffentlicht. Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (VO 2015/2365/EU, SFT-Verordnung). Im Zuge der Regierungsvorlage werden einzelne Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Investmentfondsgesetzes 2011, des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes geändert.

Der Österreichische Bundesgesetzgeber erlässt mit vorliegender Regierungsvorlage begleitende Verfahrens- und Sanktionsvorschriften zur SFT-Verordnung. Ziel ist die Erhöhung der Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor. Die Risiken, die mit Geschäften im Schattenbanksektor verbunden sind, sollen erkannt und deren Art und Ausmaß ermittelt werden.

Das SFT-Vollzugsgesetz nennt die FMA als zuständige Behörde. Sie vollzieht das Gesetz und überwacht die Vorschriften für finanzielle Gegenparteien. Eine finanzielle Gegenpartei ist zB eine gemäß MiFID II zugelassene Wertpapierfirma oder ein nach AIFMD zugelassener AIF. Ferner trifft das SFT-Vollzugsgesetz Regel...

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