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SWK 22, 1. August 2005, Seite 15

Gründungsphase eines Unternehmens

Gründungsphase eines Unternehmens (§ 2 EStG)

Im gegenständlichen Fall hat ein StPfl. 1993 erklärt, dass er neben den beiden Kaffeehäusern auch eine "Trödlerei" an einem dritten Standort eröffnet habe. Bis 1995 wurden erhebliche Verluste aus der "Trödlerei" erzielt, welche steuerlich nicht anerkannt worden sind. Der VwGH betont, dass die Behörde die Verluste nicht wegen der Annahme von Liebhaberei aberkannt hat. Denn vor der Prüfung, ob eine Einkunftsquelle nach dem Gesichtspunkt der Liebhaberei vorliegt, ist zunächst die Frage zu beurteilen, ob die Ergebnisse überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten erwirtschaftet wurden. (Negative) Einkünfte müssen also aus einer selbstständigen, nachhaltigen und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellenden Tätigkeit erzielt werden. Eine solche Tätigkeit liegt auch bereits in der Vorbereitungsphase vor, wenn der StPfl. zielstrebig auf die Betriebseröffnung hinarbeitet. Auch wenn bereits Anzahlungen für Ware geleistet werden, obwohl das Lokal noch nicht angemietet worden ist (die Anmietung erfolgte erst 1 Þ Jahre später, das Lokal wurde erst ab 1998 saniert und 2000 wurde der Miet...

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