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Newsline
1. Topthemen
Bankenabgabe
Durch intensive Bemühungen konnte erreicht werden, dass die Bankenabgabe deutlich reduziert wird und damit der zusätzlichen Belastung der Kreditwirtschaft durch die Beiträge für Abwicklung und Einlagensicherung Rechnung getragen wird.
Die künftigen Zahlungen der Banken (Bankenabgabe neu und europäische Fonds) entsprechen in etwa dem Niveau der bisherigen Stabilitätsabgabe (abzüglich des Sonderzuschlages, der mit 2017 ausläuft).
Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 12. Juli die Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe beschlossen. Die positiven Effekte der Reform für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes werden begrüßt.
Eckpunkte der Reform sind:
Ab Einführung der „Bankenabgabe neu“, die jährlich 100 Mio EUR Aufkommen generieren soll. Diese ist nicht KöSt-abzugsfähig und eine reine Bundesabgabe.
Zahlung in Höhe von 1 Mrd EUR, die in Form einer Einmalzahlung oder verteilt auf bis zu 4 Jahre erfolgen kann.
Zur Förderung der Wirtschaft erklären sich die Banken bereit, weitere Kredite im Rahmen der geltenden Richtlinien in Höhe von 200 Mio EUR primär an KMU zu vergeben.
Finanzierung von Bildungs- und Forschungsmaßnahmen durch die Einmalzahlung.
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