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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite 506

Nochmals: PKW-Auslandsleasing - Umsatzsteuerpflicht der Verwendung ab 2004?

UFS-Entscheidung gilt auch nach 2003

Michael Tumpel

Der UFS Linz hat am , RV/0957-L/04 bezugnehmend auf das Urteil des EuGH in der Rs. C-155/01, Cookies World und im Anschluss an die herrschende Auffassung in der Literatur zutreffend entschieden, dass auch die ab befristete Eigenverbrauchsbesteuerung für das PKW-Auslandsleasing gem. § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (jetzt: lit. b) UStG wegen des Widerspruchs zu den Vorgaben der 6. MwSt-Richtlinie unanwendbar ist und daher keine Besteuerung in Österreich erfolgen kann. Krumenacker vertritt in SWK-Heft 11/2005, Seite S 401 hingegen die Auffassung, dass die ab 2004 erfolgte Nutzung eines in einem anderen Mitgliedstaat mit Vorsteuerabzugsberechtigung geleasten PKW durch einen österreichischen Unternehmer unter § 3a Abs. 1a UStG fällt und daher in Österreich - ohne Recht auf Vorsteuerabzug - mit Umsatzsteuer belastet ist. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass dieses Ergebnis im Hinblick auf die Vorgaben der 6. MwSt-Richtlinie und der Rechtsprechung des VwGH nicht zwingend ist.

1. Zuordnung zum Unternehmen und Vorsteuerabzug

Die Regelung des Art. 6 Abs. 2 UAbs 1 lit. a der 6. MwSt-Richtlinie (die § 3a Abs. 1a Z 1 UStG entspricht) soll die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands zu unternehmensfremden Zwecken, Dienstleistun...

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