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SWK 11, 10. April 2005, Seite S 383

Was Unternehmer über die Gruppenbesteuerung wissen sollten

Voraussetzungen und Folgen der Gruppenbesteuerung

Herbert Grünberger

Die Organschaft ist tot, es lebe die Gruppenbesteuerung. Auch die Organschaft hatte die Zusammenrechnung der Ergebnisse bei der beherrschenden Gesellschaft zum Ziel, jedoch unter strengeren Voraussetzungen (wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische Abhängigkeit und Ergebnisabführungsvertrag), wirkte aber im Gegensatz zur Gruppenbesteuerung nicht über die Grenze. Die Gruppenbesteuerung stellt daher im Vergleich zu bisherigen Organschaft eine Verbesserung dar. Der Gesetzestext ist, wie wir es bereits gewohnt sind, nicht verständlich. Daher gibt es bereits eine 65 Seiten umfassende Auslegung durch das BMF (0102216/0031-IV/62005), mit dem der Gesetzestext erläutert wird. Mit dem folgenden Beitrag soll der Praktiker die Möglichkeit haben, mit einmaligem Lesen die Gruppenbesteuerung zu verstehen.

Durch das Steuerreformgesetz 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, wurde § 9 KStG neu gefasst und damit die Gruppenbesteuerung eingeführt, die per in Kraft getreten ist. Zur Gruppenbesteuerung kommt man über folgende Überlegungen: Voraussetzung ist, dass im Finanzanlagevermögen eine Beteiligung ausgewiesen ist.

Genauer gesagt, muss es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, mit einem Beteiligungsverhältni...

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