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ÖBA 9, September 2016, Seite 675

Inkongruente Deckung beim Kontokorrentkredit

Raimund Bollenberger

§ 30 IO

Beim unbesicherten, ungekündigten Kontokorrentkredit sind während der Laufzeit und innerhalb der Frist des § 30 Abs 1 IO debetmindernd eingestellte Eingänge grundsätzlich inkongruent, weil der Bank kein klagbarer Anspruch auf die Einzahlungen zusteht. Der irrtümlich Überweisende hat nur gegen den Kontoinhaber als Zahlungsempfänger und nicht auch gegen dessen kontoführende Bank einen Rückforderungsanspruch.

Aus den Entscheidungsgründen:

Mit Beschluss des LG Wels vom wurde über das Vermögen derS. 676 S-GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt.

Die Beklagte war seit 2005 die Hausbank der Schuldnerin. Mit Generalabtretungsvertrag vom trat die Schuldnerin der Beklagten zur Sicherstellung aller aktuellen und künftigen Forderungen und Ansprüche aus der Inanspruchnahme eines am selben Tag abgeschlossenen Kreditvertrags und aller weiteren (auch künftigen) Kredit- und Darlehensverträge alle bestehenden und zukünftigen Forderungen und Ansprüche gegen alle ihre (zukünftigen) Kunden aufgrund der im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs erbrachten Lieferungen und Leistungen ab.

Am schloss die Beklag...

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