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SWK 28, 1. Oktober 2005, Seite S 802

Erfindung ungleich Erfindung - Innovation versus Forschungsoffensive

Steuerliche Ungleichbehandlung von Patenten und Gebrauchsmustern

Stefan Schuster und Gerald Janusch

In letzter Zeit wurde mehrmals über den Innovationsstandort Österreich diskutiert und eine Förderung der Innovation verlangt und auch von der Regierung, Opposition und Interessensvertretungen begrüßt. Warum jedoch steuerlich eine Ungleichbehandlung zwischen Erfindungen gemacht wird, erscheint unter Beachtung dieses Hintergrundes als nicht einsichtig.

1. Problemstellung

Mit dem Gebrauchsmustergesetz (GMG) wurden Erfindungen Rechtsschutz gewährt, die nicht unter die Anwendung des Patentgesetzes (PatG) fallen. Zu Beginn der vorliegenden Betrachtung wird der Versuch unternommen, Gebrauchsmuster und Patente zu unterscheiden. Wie zu sehen sein wird, ist allein schon hier eine Unterscheidung nicht leicht möglich. Danach werden wir die Frage aufwerfen, warum der Gesetzgeber eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Patenten und Gebrauchsmustern trifft.

S. S 8032. Patent versus Gebrauchsmuster

§ 1 PatG definiert, welche Erfindungen patentierbar sind. Patentrechtlich zu schützende Erfindungen

• müssen demnach neu sein, d. h. sie dürfen nicht zum Stand der Technik gehören,

• dürfen sich von einem Fachkundigen nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und

• müssen gewerblich anwendbar sein.

Für alle Erfindungen, auf die diese Merkmal...

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