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Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kreditvergabeverbot nach § 9 Abs 5 HIKrG
Wie bereits das VKrG sieht auch das mit in Kraft getretene HIKrG eine Pflicht des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers vor. Ein Novum stellt in diesem Zusammenhang das in § 9 Abs 5 HIKrG normierte „Kreditvergabeverbot“ dar: Demnach darf ein Kredit nur dann gewährt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag erfüllt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 9 HIKrG vor und prüft, welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen ein Verstoß gegen das Kreditvergabeverbot nach § 9 Abs 5 HIKrG auslösen kann.
The HIKrG, that came into effect from 21st March 2016, stipulates an obligation of the lender to assess the creditworthiness of the consumer. A novelty in this context is the in Art 9 para 5 HIKrG codified prohibition to grant a loan, when it is unlikely that the commitments linked to the credit agreement are met. This paper deals with civil-law consequences of a violation of this duty.
Stichwörter: Wohnimmobilienkreditrichtlinie; Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz; § 9 HIKrG; Kreditwürdigkeitsprüfung; Bonitätsprüfung; Kreditvergabeverbot; Warnpflicht; Nichtigkeit; Irrtumsanfechtung; Schadenersatz; culpa in contrahen...