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ÖBA 9, September 2016, Seite 630

EBA veröffentlicht Zwischenbericht zu MREL

Gemäß Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery & Resolution Directive, BRRD) ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angehalten, bis zum einen Bericht über die Umsetzung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) an die Europäische Kommission zu erstatten. Die EBA veröffentlichte am einen Zwischenbericht, um bereits vorab Stellungnahmen zu sammeln.

Derzeit sieht die EBA keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der generellen MREL-Prinzipien, die am von der Europäischen Kommission in Form einer Delegierten Verordnung veröffentlicht wurden und von den Mitgliedstaaten bzw den national zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Festsetzung der MREL-Quote zugrundezulegen sind.

Der Bericht enthält folgende sechs vorläufige Empfehlungen:

Die EBA empfiehlt die Umstellung der MREL-Bezugsbasis von Gesamtverbindlichkeiten auf risikogewichtete Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA). Wird diese Änderung nicht vorgenommen, empfiehlt die EBA eine Umstellung der Gesamtverbindlichkeiten und Eigenmittel auf das Exposure gem Definition der Leverage Ratio.

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