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ÖBA 9, September 2016, Seite 629

Rundschreiben der FMA zu persönlichen Geschäften

Die FMA veröffentlichte am ein Rundschreiben, in dem die gesetzlichen Anforderungen zu persönlichen Geschäften gem §§ 23 f Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) konkretisiert werden. Dieses soll einen Überblick über zentrale Anforderungen schaffen und als Orientierungshilfe für Kreditinstitute (KI) dienen. Die darin enthaltenen Leitsätze wurden aus der Aufsichtspraxis der FMA herausgearbeitet.

Eine Maßnahme zur Identifizierung und Verhinderung von verbotenen persönlichen Geschäften ist die Kontrolle des Informationsflusses durch die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen. Diese werden auf ständiger oder vorübergehender Basis für jene Personen eingerichtet, die Zugang zu Compliance-relevanten Informationen haben. Es handelt sich um relevante Personen iSd § 24 Abs 1 WAG 2007. Die Vertraulichkeitsbereiche müssen all jene Mitarbeiter umfassen, die als relevante Personen persönliche Geschäfte tätigen und davon insb die, die im direkten Kundenkontakt stehen sowie an der Erbringung von Wertpapierleistungen und Anlagetätigkeiten beteiligt sind. Die Zugehörigkeitsanforderungen hierfür dürfen nicht zu eng ausgelegt sein.

Der Rechtsträger hat sicherzustellen, dass kein verpöntes Geschäft gem § 24 Abs 1 Z 1 bis 3 WAG...

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