Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Internationalisierung des österreichischen Rechnungslegungsrechts
Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 (ReLÄG) ist mit in Kraft getreten und hat vor allem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz an die IAS-Verordnung angepasst und entsprechend der Modernisierungs- und der Schwellenwertrichtlinie abgeändert.
1. Europarechtlicher Hintergrund
Vorauszuschicken ist, dass der nationale Gesetzgeber mit dem ReLÄG 2004, BGBl I Nr. 161/2004, von seinem in der IAS-Verordnung Nr. 1606/2002 vom normierten Wahlrecht insofern Gebrauch gemacht hat, als börsennotierte Gesellschaften seit ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen haben, Einzelabschlüsse jedoch weiterhin nach HGB aufzustellen sind. Infolge der direkten Anwendbarkeit von EU-Verordnungen in den einzelnen Mitgliedstaaten kam es zu keiner direkten Umsetzung.
Die Vorgaben der Modernisierungsrichtlinie finden vor allem in den Erweiterungen des Lageberichts und des Bestätigungsvermerks, jene der Schwellenwertrichtlinie insbesondere in der Erhöhung der Größenklassenkriterien ihren Niederschlag.
2. Konkrete Umsetzung
Die Darstellung der konkreten Umsetzung beschränkt sich an dieser Stelle auf die wesentlichen Neuerungen im HGB und soll anhand der Kernpunkte erläute...