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SWK 17, 10. Juni 2005, Seite 562

Geplante Änderungen in der Umsatzsteuer kritisch beleuchtet

Klaus Hilber

Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung sind zurzeit eines der Schwerpunktthemen des BMF. Aus diesem Grund sind zwei Änderungen im UStG geplant, welche in diesem Artikel dargestellt werden sollen.

1. Zusätzliches Merkmal der Rechnungslegung (§ 11 UStG)

§ 11 UStG normiert die Bestandteile einer Rechnung. Die in § 11 Abs. 1 genannten Angaben müssen - "soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist" - die dort dezidiert aufgezählten Bestandteile aufweisen. Diese Rechnungslegungsbestandteile sind insbesondere für den Empfänger einer Leistung wesentlich, möchte dieser einen daraus resultierten Vorsteuerabzug geltend machen.

S. 563Die Angabe der UID des Leistenden ist bisher schon ein fester Bestandteil dieser Merkmale. Neu hinzu kommen soll künftig (voraussichtlich ab 2006) die UID des Leistungsempfängers (Änderung des § 11 Abs. 1 Z 2).,

Fraglich erscheint, ob die Aufnahme der UID des Leistungsempfängers als zusätzlicher Bestandteil einer Rechnung wirklich zur Bekämpfung des Vorsteuerbetruges beitragen kann, denn für den Rechnungsaussteller besteht (derzeit zumindest) keine Möglichkeit für ein Bestätigungsverfahren bei einem reinen Inlandsgeschäft im Wege des "regulären" UID-Bestätigungsverfahrens via UID-B...

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