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SWK 23, 15. August 2005, Seite 698

Zufließen von Pensionszahlungen - Pensionsvorschuss als Kredit?

Aufgrund eines Antrags der Bw. auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension erhielt diese monatliche Pensionszahlungen, die im Zeitpunkt des Zuflusses lohnversteuert wurden. Aufgrund des Überschreitens der Zuverdienstgrenzen wurde in der Folge jedoch der Anspruch von der Sozialversicherung bescheidmäßig negiert und die zu Unrecht bezogenen Beträge zurückgefordert, wobei diese im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten anerkannt wurden. In der Berufung wandte sich die Bw. gegen die Besteuerung der Pensionszahlungen mit der Begründung, dass ihr seitens der Pensionsversicherungsanstalt ein Darlehen gewährt worden sei und zudem die Geldbeträge nie zugeflossen seien.

Rechtliche Würdigung

Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 (i. d. F. bis ) sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zufluss bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Steuerpflichtige rechtlich oder wirtschaftlich über sie verfügen kann, wobei die objektive Verfügungsmöglichkeit maßgeblich ist. Durch Überweisung der beantragten vorzeitigen Alterspension auf das Konto der Bw. trat somit jedenfalls ein Zufluss ein.

Den Ausführungen der Bw., dass die Zuerkennung der Pension ein rückzahlbarer Vorschuss se...

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