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SWK 23, 15. August 2005, Seite 18

Unberechtiger Ausweis von Umsatzsteuer

Unberechtiger Ausweis von Umsatzsteuer (§ 11 UStG)

Wird eine nach dem Gesetz nicht geschuldete Umsatzsteuer in einer Rechnung ausgewiesen, entsteht im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe eine Umsatzsteuerschuld, die auch dann erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rechnung berichtigt wird, durch Vergütung des entsprechenden Betrages zu berichtigen ist, wenn die Umsatzsteuer noch nicht festgesetzt oder angemeldet worden ist. Der Vergütungsanspruch entsteht insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Rechnungsausgabe; gegen ihn kann im Insolvenzverfahren mit der Umsatzsteuerforderung aufgerechnet werden (BFH , VII R20/04 in BB 2005, 1148).

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