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SWK 33, 20. November 2005, Seite S 922

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Seilbahnunternehmern im (grenzüberschreitenden) Tarifverbund

Beförderungserlöse, Ausgleichszahlungen, Liftkarten als Rechnung, Verrechnung von Werbeleistungen

Otto Sarnthein

Inländische Seilbahn- bzw. Liftunternehmen bieten - auch zusammen mit ausländischen Liftbetreibern in einem grenzüberschreitenden Skigebiet (z. B. die Regionen Ischgl/Samnaun, Nauders/Vintschgau, Region Zugspitze, Allgäuer Gletscherkart) - gemeinsame Liftkarten (Skipässe) an, die sich über Tages-, Mehrtages-, Wochen- bis hin zu Saison- und Ganzjahreskarten erstrecken und den Inhaber zur uneingeschränkten Benützung sämtlicher im jeweiligen Tarifverbund (Skiregion) zusammengefassten Liftanlagen berechtigen.

Nach den vertraglichen Grundlagen bleiben die im jeweiligen Tarifverbund zusammengeschlossenen Liftbetreiber bzw. -gesellschaften selbständig. Darüber hinaus werden neben der individuellen Werbung der einzelnen Liftbetreiber auch gemeinsame Werbemaßnahmen für die Region durchgeführt.

Die Liftkarten (Skipässe) sind grundsätzlich einheitlich gestaltet und weisen in der Regel alle im Verbund zusammengeschlossenen Liftgesellschaften mit ihren Skigebieten aus. Der Liftkartenverkauf erfolgt vorwiegend an den einzelnen Liftstationen. Als zusätzliche Serviceeinrichtung für den Gast organisieren die Seilbahnunternehmer den Skipassverkauf auch über externe Verkaufsstellen auf Vermittlerbasis ...

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