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SWK 22, 1. August 2004, Seite 19

Beteiligung an deutschem Immobilienfonds

Beteiligung an deutschem Immobilienfonds (§ 1 EStG)

Haben sich in Österreich ansässige Investoren an deutschen offenen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, die das Vermögen ausschließlich in deutschen Immobilien anlegen, dann sind die dem deutschen Fonds zufließenden Erträgnisse den inländischen Anlegern steuerlich zuzurechnen. Diese Einkünfte würden unter Art. 6 des DBA mit Deutschland fallen und nur für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen sein. Art. 10 DBA stellt allerdings fest, dass auch Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentfonds als Dividenden i. S. des DBA gelten. Damit sind auch Ausschüttungen aus Fonds, die nur deutsche Immobilien besitzen, als Ausschüttungen der österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Doppelbesteuerung wird dabei nicht durch Steuerfreistellung, sondern durch Steueranrechnung erzielt (EAS 2409 in SWI 2004, S. 322).

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