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SWI 7, Juli 2004, Seite 322

Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden.

Haben sich daher in Österreich ansässige Investoren an deutschen offenen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, die das Vermögen ausschließlich in deutschen Liegenschaften anlegen, dann sind die den deutschen Fonds zufließenden Erträgnisse den inländischen Anlegern steuerlich zuzurechnen. Bei dieser dem innerstaatlichen Recht folgenden Betrachtung würden die Einkünfte unter Artikel 6 des DBA-Deutschland fallen und dürften diesfalls in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden.

Artikel 10 DBA-Deutschland stellt allerdings in Absatz 3 fest, dass auch „Ausschüttungen auf Anteilscheine an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen, dass der Begriff „Investmentvermögen" nicht nur auf Wertpapierfonds, sondern auch auf Immobilienfond...

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