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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Durch die elektronische Kontrolle der Steuererklärungen
2003 hat der Alleinvermieter von Grundstücken und Gebäuden die
Beilage E 1b ausgefüllt beizulegen oder
elektronisch zu übermitteln. Bei Vermietungsgemeinschaften
(Miteigentumsgemeinschaften) ist der Einkünfteanteil aus der Beilage E 106b
anzugeben. Der Vordruck E 106b wird vom Finanzamt vorausgefüllt (gesondert)
zugesandt. Berichtigen oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die vorgedruckten
Angaben. Wurde Ihnen kein Vordruck E 106b zugesandt, sollten Sie die
erforderlichen Angaben auf dem Formular E 106b-E machen. |
Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die
Rz. 6401 bis 6534 der EStR 2000.
Zu erklären sind unter anderem:
Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem
Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen
(z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines
Einfamilienhauses oder e...