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SWK 12, 20. April 2004, Seite 12

Rechnungslegung

Rechnungslegung (§ 11 UStG)

Erfüllt eine Rechnung nicht die Voraussetzungen des § 11 UStG, so steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat eine Rechnung daher zwingend den Leistungszeitraum zu enthalten. Auch wenn der Leistungszeitraum bei Bauleistungen durch andere Mittel nachgewiesen werden kann, erfüllen Rechnungen ohne Angabe des Leistungszeitraumes nicht die Erfordernisse des § 11 UStG. Somit ist eine ausgewiesene Vorsteuer beim Empfänger nicht absetzbar ().

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