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Auswirkungen der Reform des Unternehmerbegriffs des UGB auf die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften
UGB-Entwurf enthält wesentliche Änderungen im Bereich der Rechnungslegung
Der Entwurf des UGB sieht im § 188a vor, für welche Unternehmer verpflichtend die Vorschriften über die Rechnungslegung nach den §§ 189 - 220 anzuwenden sind. Der Beitrag untersucht die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen für die steuerrechtliche Gewinnermittlung dieser Unternehmer.
I. Buchführungspflicht und § 5-EStG-Gewinnermittlung nach der bisherigen Rechtslage
§ 189 Abs. 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.
Kaufmann ist derjenige, der ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB betreibt, das die Grenzen des Handwerks oder Kleingewerbes überschreitet. Diese Kaufleute sind mit Beginn ihres Handelsgewerbes buchführungspflichtig - unabhängig von der Eintragung in das Firmenbuch.
Weiters sind alle diejenigen Unternehmer ab der Eintragung in das Firmenbuch buchführungspflichtig, die ein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Diese Unternehmer, die so genannten Sollkaufleute, müssen in das Firmenbuch eingetragen werden und einen Gewerbebetrieb führen. Schließlich bestimmt ...