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FX-Kredit: Aufklärungspflicht über Verkaufskurs bei Stop-Loss-Order
§§ 907b, 983, 1293, 1295, 1299, 1304, 1323 ABGB
Ob und in welchem Umfang eine Aufklärungspflicht der Bank besteht, kann nur nach Lage des einzelnen Falls beurteilt werden. Dabei stellt es keine Überspannung der Aufklärungspflichten der Bank dar, einen Kunden iZm mit einer Stop-Loss-Order darauf hinzuweisen, dass der nächstmögliche Devisen-Verkaufskurs, zu dem die Konvertierung stattfindet, deutlich unter einem im Vertrag mit Fettdruck dargestellten „Kundenkurs“ liegen kann. In einem solchen Fall kann sich bei Verwirklichung der Stop-Loss-Order deren Risiko nämlich noch gravierend zum Nachteil des Kunden entwickeln.
Aus der Begründung:
[…]
1.1 Zu Inhalt und Umfang der Beratungspflichten des Anlageberaters oder einer Bank – auch bei Abschluss oder Änderung eines FX-Kredits – liegt bereits umfangreiche Jud vor. Sie sind von der Art des jeweiligen Rechtsgeschäfts, vom Anlagemodell und von der Person des Kunden abhängig. Ausgehend vom angestrebten Anlageziel und der konkreten Risikovorstellung des Kunden sind die typischen Risiken der in Aussicht genommenen Anlage darzulegen. Zudem muss über die Auswirkung des Risikogehalts des Finanzprodukts auf das verfolgte Anlageziel aufgeklärt werden ...