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ASoK 9, September 2022, Seite 352

Abgaben- und Beitragsfreiheit für Corona- und Teuerungsprämie: Kriterium der Zusätzlichkeit

; Schuster, Corona-Prämie et al: Wann wird die steuerfreie Prämie zur steuerpflichtigen Prämie? SWK 2022, 894.

Corona-Prämien konnten nur dann als abgaben- und beitragsfrei behandelt werden, wenn es sich um zusätzliche, bisher üblicherweise nicht gewährte Zahlungen handelte. Diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für die mittlerweile verankerte Befreiung für Teuerungsprämien.

Das angeführte Kriterium geht über die im Dauerrecht (zB im Zusammenhang mit betrieblichen Altersvorsorgen, Mitarbeitergewinnbeteiligungen) verankerten Bezugsumwandlungsverbote, wonach die befreite Zuwendung nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns gewährt werden darf, hinaus. Während im Dauerrecht nur Entgelte, auf die ein laufender Rechtsanspruch besteht, von einem Abtausch ausgeschlossen sind (vgl zB Rz 759 der LStR 2002), betrifft das Bezugsumwandlungsverbot betreffend Corona- und Teuerungsprämien auch regelmäßig gewährte variable Vergütungen, auf die kein laufender Rechtsanspruch besteht, weil sie unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt gewährt werden. Es ist auch nicht möglich, aus einer bisher üblicherweise geleisteten Bonuszahlung eine steuerfreie Teuerungsprämie herauszuschälen.

Im ko...

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