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Die neue Außenprüfung
Betriebsprüfung ade!
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 124/2003 vom , erfolgte auch eine Novelle zur Bundesabgabenordnung (BAO), insbesondere im Bereich der abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahmen. Dabei wurden im 4. Abschnitt der BAO die §§ 147 ff. teilweise geändert.
Mit dieser Neuregelung fällt die bisherige strikte Unterscheidung zwischen „Buch- und Betriebsprüfung" einerseits i. S. d. 147 Abs. 1 BAO alt bei Bilanzierenden und „Prüfung von Aufzeichnungen (§§ 126 bis 130)" andererseits i. S. d. § 151 Abs. 1 BAO alt weg. Als Oberbegriff für diese beiden alten Prüfungstypen diente bisher laut Überschrift zu § 147 BAO alt die Bezeichnung „Abgabenbehördliche Prüfungen", welche nun durch „Außenprüfungen" ersetzt wurde.
Unter Prüfungen von Aufzeichnungen i. S. d. § 151 Abs. 1 BAO alt fielen typischerweise die Lohnsteuerprüfung i. S. d. § 86 Abs. 1 EStG, die Prüfung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen i. S. d. § 4 Abs 3 EStG sowie die UVA-Prüfungen i. S. d. Abschn. 7.3 der DBP. All diese Prüfungen gelten nun als so genannte Außenprüfungen i. S. d. 147 Abs. 1 BAO neu. Damit wurde die Buch- und Betriebsprüfung i. S. d. § 147 Abs. 1 BAO alt und die Aufzeichnungsprüfung i. S. d. 151 Abs. 1 BAO alt gemeinsam und einheitlich zur „Außenprüfung" i. S. d. 147 Abs. 1 BAO neu zusammengefasst.
Da § 151 Abs. 2 BAO alt zwar auf di...