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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite 597

Expertenwissen von Gutachtern vs. starre gesetzliche Nutzungsdauervorgaben

Liegenschaftsbewertungsgesetz als vorbildliches Gesetzeswerk

Reinhard Eberle

Die gesetzlich normierten Nutzungsdauervorgaben werden in den seltensten Fällen den realen Verhältnissen des Wirtschaftlebens gerecht. Der Gesetzgeber hat es sich in Österreich insofern einfach gemacht, als er bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, den AfA-Satz mit 1,5 % (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG) und für unmittelbar der Betriebsausübung dienende Gebäude von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten einen AfA-Satz von 3 % (§ 8 Abs. 1 EStG) im Gesetz festgeschrieben hat. Dem abgabenrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 Abs. 1 BAO) kann damit wohl schwer entsprochen werden. Für die überfallsartige Erhöhung der Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 33 Jahre (+ 1/3) kann wohl ebenfalls nur eine fiskalistische Begründung gefunden werden.

Dem mit zahllosen Verfassungsbestimmungen abgeschirmten Einkommensteuergesetz möchte ich hiermit thematisch das mit 10 Paragraphen auskommende, sehr klar formulierte Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) aus dem Jahr 1992 gegenüberstellen. S. 598Hierbei handelt es sich m. E. um ein Gesetzeswerk, das den Legisten der Steuergesetzgebung unbedingt als Vorbild zu empfehlen ist.

Dieses Gesetz räumt nun dem fachkundigen Sachverständigen gewisse Spielräume bei der Wertfindung ein, verlangt aber andererse...

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